|
Als Betriebs- und Arbeitsmedizinerin kann ich
- unter dem Gesichtspunkt der Prophylaxe den Einsatz von Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung ihrer körperlichen Fähigkeiten
beurteilen;
- den Arbeitsplatz selbst in Bezug auf die Gesundheit des Menschen beurteilen;
- die Harmonie zwischen der Gesundheit des Menschen und den Anforderungen des Arbeitsplatzes beurteilen (Beleuchtung, Lärmmessungen, ergonomische Kriterien); für Betriebe geschieht das in enger Zusammenarbeit mit den technischen Sicherheitskräften und der Geschäftsführung.
- die Einhaltung der gesetzlichen Normen kontrollieren.
|